Begleiteter Umgang
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Umgang mit ihren Eltern (leiblich oder sozial) sowie anderen Bezugspersonen, die zum Wohl des Kindes beitragen z.B. auch Geschwister oder Großeltern und auch diese haben umgekehrt, einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind.Ein Begleiteter Umgang ist insbesondere sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes, Entfremdungstendenzen und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen von Beteiligten.