Famino
Die Einrichtung nimmt Kinder und Jugendliche auf, die schnell eine Unterbringung und Unterstützung bei der Klärung ihrer weiteren Perspektive benötigen. Dies kann entweder in Form der Inobutnahme nach §42 SGB VIII oder der Krisenunterbringung nach §34 SGB VIII erfolgen. In einer zeitnahen Abklärungsarbeit wird eine Rückführung zu den Eltern oder eine Überleitung in eine geeignete Kinder- und Jugendhilfemaßnahme angestrebt.
Der Zugang in die Einrichtung erfolgt in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr (Mo-Fr) über den regionalen Sozialdienst, in den anderen Zeiten über den Kinder- und Jugendnotdienst. Dies gilt auch für Selbstmelder.
Die Einrichtung nimmt auf
Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren , die schnell eine Unterbringung und Unterstützung bei der Klärung ihrer weiteren Perspektive benötigen. Anlass für eine zeitlich befristete Krisenintervention können akute Konflikte im Elternhaus (z.B. Erziehungsprobleme, Konflikte mit Eltern, Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch) oder persönliche außerfamiliäre Probleme (z.B. Sucht, Straftaten) sein. Eine Aufnahme ist auch für Kinder/Jugendliche aus anderen Bezirken möglich.
Was wir erreichen wollen
Gefahren für die Kinder/Jugendlichen in Eil- und Notsituationen werden abgewendet. Wir bieten Unterstützung bei der Klärung von Konflikten. In sofortiger Kooperation mit allen Beteiligten werden die nächsten Schritte und der weitere Verbleib des Kindes/Jugendlichen geklärt. Eltern und Kinder werden gestärkt und auf ein gelingendes Zusammenleben vorbereitet.
Sollte eine Rückführung zu den Eltern zunächst nicht möglich sein, wird unter der Federführung des zuständigen Jugendamtes eine Überleitung in eine geeignete stationäre Jugendhilfemaßnahme erarbeitet.
Wie wir arbeiten
- geschütztes Umfeld
- sofortige Einbindung der Eltern, Stärkung der elterlichen Verantwortung, Elterncoaching, Elternbesuche
- Ressourcenabfrage / Genogrammarbeit
- Erproben neuen Verhaltens
- gemeinsame Abklärung des zukünftigen Verbleibs
- intensive Vorbereitung der Rückführung: Verstärkung der Besuchskontakte, Beurlaubung vor Entlassung, Familienregeln
- Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der ihm bekannten Einrichtung nach Beendigung der Inobhutnahme bei weiterhin notwendiger Krisenklärung, damit Betreuungskontinuität im gleichen Erzieherteams
Im Verlauf der Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen prüfen wir in enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern Independent Living gGmbH, JaKuS gGmbH und ggf. mit den regionalen ambulanten Trägern das kurz- und mittelfristig passende Angebot, möglichst in der Herkunftsregion des Kindes/Jugendlichen.
Das Team
Das multiprofessionelle Team mit einer Diplompädagogin, zwei Sozialpädagoginnen, drei Erziehern, vier Erzieherinnen und einer Hauswirtschafterin kann auf langjährige Erfahrungen mit Krisenunterbringung, Inobhutnahme und diverse Zusatzausbildungen (Systemische Beratung, Kinderschutzfachkraft, Erlebnispädagogik) zurückgreifen.