Meldung eines strafrechtlichen Tatbestandes gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweise können intern über agentia GmbH (Datenschutzbeauftragter von Jugendwohnen im Kiez) gemeldet werden:
Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblower*innen (§1 HinSchG Abs. 1) jedoch auch der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2).
Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle strafrechtlichen Tatbestände:
- Geldwäsche
- Veruntreuung
- Steuerliche Vergehen
- Subventionsbetrug
- Missbrauch
Folgende externe Meldestellen können z.B. ebenfalls genutzt werden:
- Bundesamt für Justiz BfJ – Hinweisgeberstelle
- Bundesamt für Finanzdienstleistungen
- Bundesamt für Justiz
agentia GmbH wird die Meldung gemäß unseres Meldwegs nach dem HinSchG bearbeiten.