Meldung eines strafrechtlichen Tatbestandes gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise können intern über agentia GmbH (Datenschutzbeauftragter von Jugendwohnen im Kiez) gemeldet werden:

pro.teambeam.de/agentia

Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblower*innen (§1 HinSchG Abs. 1) jedoch auch der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2).

 

Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle strafrechtlichen Tatbestände:

  • Geldwäsche
  • Veruntreuung
  • Steuerliche Vergehen
  • Subventionsbetrug
  • Missbrauch

Folgende externe Meldestellen können z.B. ebenfalls genutzt werden:

agentia GmbH wird die Meldung gemäß unseres Meldwegs nach dem HinSchG bearbeiten.