Initiativbewerbung

Sie haben grundsätzlich Interesse an einer Mitarbeit, finden aber aktuell kein Stellenangebot das zu Ihnen passt?

Dann freuen wir uns auch über Ihre Initiativbewerbung!

(Bitte beachten Sie ggf. die Regelungen für Bewerber*innen ohne einen staatlich anerkannten sozialpädagogischen Abschluss, sog. „Quereinstieg“, s.u.)

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Ihre Initiativbewerbung

Bitte senden Sie uns, gerne per E-Mail,

  • ein kurzes Anschreiben, in dem Sie Angaben zu den für Sie infrage kommenden Einsatzgebieten machen
  • einen aktuellen Lebenslauf und
  • nach Möglichkeiten Ihre Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse

an:

Jugendwohnen im Kiez
Team ‚Mitarbeit‘
Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin
bewerbung@jugendwohnen-berlin.de

 

Unser Team ‚Mitarbeit‘ bestätigt Ihnen den Empfang Ihrer Unterlagen und nimmt Ihre Daten anschließend in unseren Bewerber*innenpool auf. So kann Ihre Bewerbung für zukünftige Stellenangebote berücksichtigt werden.

Wir behandeln jede Initiativbewerbung ebenso sorgfältig wie Bewerbungen auf aktuell ausgeschriebene Stellen. Es ist dennoch sinnvoll, sich konkret auf aktuelle Stellenangebote zu bewerben, da wir solche Bewerbungen gegenüber Initiativbewerbungen im Auswahlverfahren bevorzugt behandeln.

Falls uns Ihre Unterlagen bereits vorliegen, genügt ein kurzes Anschreiben per E-Mail mit dem entsprechenden Stellestichwort.

(Falls Sie sich für eine postalische Bewerbung entscheiden, so legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei, sofern eine Rücksendung der Unterlagen gewünscht wird.)

 

Ihre Daten verwenden wir ausschließlich intern und geben diese nicht an Dritte weiter. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

 

Hinweise zum Quereinstieg

In der Regel können wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen, wenn Sie über einen sozialpädagogischen Berufsabschluss verfügen, der in unseren Angebotsbereichen anerkannt ist sowie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.

Hierzu zählen zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeiter*innen (Dipl., B.A. oder M.A.) bzw. als vergleichbar anerkannte Abschlüsse wie beispielsweise Kindheits- oder Elementarpädagog*innen, Heilpädagog*innen, Erziehungswissenschaftler*innen oder Psycholog*innen.

Je nach Tätigkeit können jedoch auch Grundschul-, Sonderschul-, Rehabilitations- oder Gemeindepädagog*innen, Familien-, Kinder- oder Heilerziehungspfleger*innen, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen als Fachkräfte anerkannt werden.

 

Verfügen Sie über einen anderen oder ausländischen Abschluss oder einschlägige Praxiserfahrungen und berufsspezifische Weiterbildungen?

Dann möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, bei der zuständigen Stelle der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüfen zu lassen, ob eine Anerkennung Ihres Abschlusses möglich ist:

 

 

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund unserer Leistungsverträge mit der Berliner Senatsverwaltung nur Bewerbungen mit einer entsprechenden Anerkennung berücksichtigen können.